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Stadt Münster: Amt für Schule und Weiterbildung

Amt für Schule
und Weiterbildung
 

Bildung und Teilhabe: Lernförderung

Kinder/Jugendliche brauchen manchmal Unterstützung, um die Lernziele in der Schule zu erreichen.

Die Webanwendung startete zum Schuljahr 2022/2023.  
Die verbindet den Lernförderbedarf von Schüler*innen, die Koordination an den Schulen und die BuT-Lernförderkräfte mit der fachlichen Begleitung und dem administrativen Aufgaben der Verwaltung. Die Webanwendung vernetzt alle Beteiligten und schafft Transparenz in dem

                - die Schulen einen Überblick zur Antragstellung und Bewilligung erhalten.

               - die Lernförderkräfte über Bewilligungen für Schüler*innen informiert sind und ihre Dokumentation der Lernförderungstunden eingeben.

              - die Fachstelle Schulsozialarbeit und das Jobcenter die fachlichen, bewilligenden und abrechnungstechnischen Prozesse über strukturierte Daten im Blick behalten.

Ihre konstruktiven Rückmeldungen zur Anpassung der Webanwendung motiviert uns auch weiterhin, die Webumgebung stetig weiterzuentwickeln. Melden Sie sich mit Ihren Anregungen, damit BuT-direkt.de für alle zur Arbeitsentlastung wird und damit zum größtmöglichen Nutzen für Schüler*innen.

Ihr Team in der Koordination der BuT-Lernförderung

Zuständigkeiten und Ansprechpersonen
Jobcenter, Stadt Münster

Bewilligung der BuT-Lernförderanträge
 - Für SGB II (Dezentrale Sachbearbeitung im Jobcenter)
 - Für alle anderen Rechtskreise (Fachstelle BuT)

Rückfragen (Fachstelle BuT)
- zu BuT-Lernförderanträgen oder
- zu Auszahlungen von Honoraren

E-Mail-Adresse: BildungUndTeilhabe@stadt-muenster.de
Hotline des Jobcenters: 0251/ 492-9292

Internetseite des Jobcenters Münster
 

Fachstelle Schulsozialarbeit im Amt für Schule und Weiterbildung, Stadt Münster

Koordination der BuT-Lernförderung
(Samuel Schlesinger, Kerstin Weißbohn)
   - Fachliche Empfehlung der Lernförderanträge,
   - Beratung der Schulen/Schulsozialarbeit/Eltern/Erziehungsberechtigten

Betreuung der Lernförderkräfte
(Ewelina Schürenberg)
   - Eignungsprüfung neuer Lernförderkräfte
   - Prüfung der Lernförderstunden

Bewerbung neuer Lernförderkräfte
(Sandra Feldkamp)
   -Nachweise zu Fächern und Status

Qualitätssicherung & Evaluation
(Kerstin Weißbohn, Andrea Reckfort)
   - Praxismodule LFK
   - Feedback

E-Mail-Adresse: koordination-lernfoerderung@stadt-muenster.de

Hotline: 0251/492- 4044
Sprechzeiten:
Mo, Di, Mi, Fr: 11:00 - 13:00 Uhr
Mo, Di, Mi: 14:00 - 16:00 Uhr

ai-port GmbH
Technischer Support
E-Mail: support@but-direkt.de

Webanwendung

Zum Login für Lernförderkräfte / Zum Login für Schulen


Sie möchten gerne BuT-Lernförderkraft werden?

Als Lernförderkraft fördern Sie die schulische Entwicklung der Kinder und Jugendlichen, dazu wiederholen Sie erlernten Schulstoff, erklären Sachverhalte und vertiefen das Wissen der Schüler*innen in der jeweiligen Materie. Die BuT-Lernförderung findet i.d.R. direkt an der Schule der Schüler*innen statt und ist in allen Fächern und Klassenstufen möglich.
Als Lernförderkraft erhalten Sie einen Dienstleistungsvertrag und sind freiberuflich/als Honorarkraft für die Stadt Münster selbstständig tätig. Sie können als Lernförderkraft im Wesentlichen ihre Tätigkeit frei gestalten und ihre Arbeitszeit bestimmen. Die Lernförderung wird eigenverantwortlich und bei eigener Zeit- und Arbeitseinteilung wahrgenommen. Sie sind als BuT-Lernförderkraft nicht in die Arbeitsorganisation der Stadt Münster eingebunden.

Nähere Informationen, dann klicken Sie bitte hier.

 

 

 

 

 

Übersicht der Schulen, die Bedarf an Lernförderkräften haben

Schulen suchen dringend Lernförderkräfte, sollten Sie Interesse an dem Einsatz haben, können Sie hier eine aktuelle Übersicht nach Schulformen und Stadtbezirken sehen und hier live die aktuelle Übersicht der Gesuche einsehen mit diversen Filteroptionen. Über den Link "Mail" erreichen Sie direkt die Ansprechperson der Schule.

 

 

 

 

Sie möchten als Schüler*in, Eltern oder Erziehungsberechtigte einen Antrag auf BuT-Lernförderung stellen?

Alle Informationen zu Bildung und Teilhabe finden Sie auf https://www.stadt-muenster.de/jobcenter/leistungen-fuer-bildung-und-teilhabe
Hier geht es zur Antragstellung

Sie wissen nicht, ob Sie BuT berechtigt sind?

Anspruch auf BuT-Lernförderung haben Personen/Haushaltsgemeinschaften/Familien, die eine der folgenden Sozialleistungen beziehen:
- SGB II (§ 28 Sozialgesetzbuch 2)
- SGB XII (§ 34 oder 42 S.1 Nr.1 Sozialgesetzbuch 12)
- BKGG (§ 6 b Bundeskindergeldgesetz)
- Wohngeld
- AsylbLG (§ 2 Abs. 1 oder § 3 Abs. 3 Asylbewerberleistungsgesetz)

Ob Schüler*innen Sozialleistungen beziehen, lässt sich auch über den Zuschuss zur Mittagsverpflegung/zum Mittagessen prüfen.
Wenn kein Leistungsanspruch nach den genannten Rechtsgrundlagen besteht, gibt es die Möglichkeit, einen gesonderten Antrag zur Prüfung eines Anspruchs auf BuT-Lernförderung zu stellen. Dieser Antrag hat für Kinder und Jugendliche Aussicht auf Erfolg, deren Haushaltsgemeinschaften/Familien mit ihrem Einkommen knapp oberhalb der zugangsrelevanten Grenzen liegen. Hierzu kann das Jobcenter auf der Grundlage einer Einkommensprüfung individuell beraten.

 

Sie möchten als Lehrkraft den Antrag stellen oder den Förderbedarf von Schüler*innen eintragen und haben noch keinen Login? Bitte wenden Sie sich an die Ansprechperson für BuT- Lernförderung an Ihrer Schule.

Aktuelles

21.11.2023

Schulungen und Impulsvorträge 2023/24

Die Materialien zu den Veranstaltungen finden Sie hier.

Das Kennwort erhalten Sie über den Feedbackbogen zur Veranstaltung.

Allgemeine Infos zur Sprachförderung

Unsere Kolleg*innen haben Informationen zum Thema Mehrsprachigkeit zusammengetragen!

Mehrsprachigkeit - Informationen für Sprachlehrkräfte und alle Interessierten

Interessante mehrsprachige Angebote für die Kinder und Jugendliche finden Sie über den folgenden Link!

 

Freie Kapazitäten

Bitte setzen Sie in Ihrem Profil das entsprechende Häkchen, wenn Sie keine freien Kapazitäten haben. Dann erhalten Sie auch keine Mailanfragen der Schulen. Außerdem empfehlen wir, dass Sie die Schulen aus Ihrem Profil entfernen, an denen Sie momentan nicht fördern möchten, dann werden Sie den Schulen nicht als potentielle Kraft angezeigt. Unsere Bitte: Wenn Sie Anfragen von Schulen erhalten, senden Sie der Schule bitte eine kurze Antwort, ob Sie Interesse/Zeit haben oder nicht.

Offene Online-Sprechstunde für Ansprechpersonen der Schulen

05.01.2023

Offene Online-Sprechstunde für Ansprechpersonen der Schulen

Für Fragen rund um die BuT-Lernförderung steht Ihnen/Dir an den nachfolgenden Tagen die Koordinatorin der BuT-Lernförderung online zur Verfügung:

  • (weitere Termine werden nich bekannt gegeben)

Wer Fragen hat, kann sich über den nachfolgenden Link einloggen und gerne mit Herrn Schlesinger sprechen. Es handelt sich hierbei nicht um einen Vortrag, sondern um eine Offene Sprechstunde, um Antworten auf allgemeine Fragen zur Lernförderung zu erhalten.

(LINK)