Bildung und Teilhabe: Lernförderung
Kinder/Jugendliche brauchen manchmal Unterstützung, um die Lernziele in der Schule zu erreichen.
Die Webanwendung startete zum Schuljahr 2022/2023.
Die verbindet den Lernförderbedarf von Schüler*innen, die Koordination an den Schulen und die BuT-Lernförderkräfte mit der fachlichen Begleitung und dem administrativen Aufgaben der Verwaltung. Die Webanwendung vernetzt alle Beteiligten und schafft Transparenz in dem
- die Schulen einen Überblick zur Antragstellung und Bewilligung erhalten.
- die Lernförderkräfte über Bewilligungen für Schüler*innen informiert sind und ihre Dokumentation der Lernförderungstunden eingeben.
- die Fachstelle Schulsozialarbeit und das Jobcenter die fachlichen, bewilligenden und abrechnungstechnischen Prozesse über strukturierte Daten im Blick behalten.
Ihre konstruktiven Rückmeldungen zur Anpassung der Webanwendung motiviert uns auch weiterhin, die Webumgebung stetig weiterzuentwickeln. Melden Sie sich mit Ihren Anregungen, damit BuT-direkt.de für alle zur Arbeitsentlastung wird und damit zum größtmöglichen Nutzen für Schüler*innen.
Ihr Team in der Koordination der BuT-Lernförderung
Zuständigkeiten und Ansprechpersonen
Jobcenter, Stadt Münster
Bewilligung der BuT-Lernförderanträge
- Für SGB II (Dezentrale Sachbearbeitung im Jobcenter)
- Für alle anderen Rechtskreise (Fachstelle BuT)
Rückfragen (Fachstelle BuT)
- zu BuT-Lernförderanträgen oder
- zu Auszahlungen von Honoraren
E-Mail-Adresse: BildungUndTeilhabe@stadt-muenster.de
Hotline des Jobcenters: 0251/ 492-9292
Fachstelle Schulsozialarbeit im Amt für Schule und Weiterbildung, Stadt Münster
Koordination der BuT-Lernförderung
(Samuel Schlesinger, Kerstin Weißbohn)
- Fachliche Empfehlung der Lernförderanträge,
- Beratung der Schulen/Schulsozialarbeit/Eltern/Erziehungsberechtigten
Betreuung der Lernförderkräfte
(Ewelina Schürenberg)
- Eignungsprüfung neuer Lernförderkräfte
- Prüfung der Lernförderstunden
Bewerbung neuer Lernförderkräfte
(Sandra Feldkamp)
-Nachweise zu Fächern und Status
Qualitätssicherung & Evaluation
(Kerstin Weißbohn, Andrea Reckfort)
- Praxismodule LFK
- Feedback
E-Mail-Adresse: koordination-lernfoerderung@stadt-muenster.de
Hotline: 0251/492- 4044
Sprechzeiten:
Mo, Di, Mi, Fr: 11:00 - 13:00 Uhr
Mo, Di, Mi: 14:00 - 16:00 Uhr
ai-port GmbH
Technischer Support
E-Mail: support@but-direkt.de
Webanwendung
Zum Login für Lernförderkräfte / Zum Login für Schulen
Sie möchten gerne BuT-Lernförderkraft werden?
Als Lernförderkraft fördern Sie die schulische Entwicklung der Kinder und Jugendlichen, dazu wiederholen Sie erlernten Schulstoff, erklären Sachverhalte und vertiefen das Wissen der Schüler*innen in der jeweiligen Materie. Die BuT-Lernförderung findet i.d.R. direkt an der Schule der Schüler*innen statt und ist in allen Fächern und Klassenstufen möglich.
Als Lernförderkraft erhalten Sie einen Dienstleistungsvertrag und sind freiberuflich/als Honorarkraft für die Stadt Münster selbstständig tätig. Sie können als Lernförderkraft im Wesentlichen ihre Tätigkeit frei gestalten und ihre Arbeitszeit bestimmen. Die Lernförderung wird eigenverantwortlich und bei eigener Zeit- und Arbeitseinteilung wahrgenommen. Sie sind als BuT-Lernförderkraft nicht in die Arbeitsorganisation der Stadt Münster eingebunden.
Nähere Informationen, dann klicken Sie bitte hier.
Übersicht der Schulen, die Bedarf an Lernförderkräften haben
Schulen suchen dringend Lernförderkräfte, sollten Sie Interesse an dem Einsatz haben, können Sie hier eine aktuelle Übersicht nach Schulformen und Stadtbezirken sehen und hier live die aktuelle Übersicht der Gesuche einsehen mit diversen Filteroptionen. Über den Link "Mail" erreichen Sie direkt die Ansprechperson der Schule.
Sie möchten als Schüler*in, Eltern oder Erziehungsberechtigte einen Antrag auf BuT-Lernförderung stellen?
Alle Informationen zu Bildung und Teilhabe finden Sie auf https://www.stadt-muenster.de/jobcenter/leistungen-fuer-bildung-und-teilhabe
Hier geht es zur Antragstellung
Sie wissen nicht, ob Sie BuT berechtigt sind?
Anspruch auf BuT-Lernförderung haben Personen/Haushaltsgemeinschaften/Familien, die eine der folgenden Sozialleistungen beziehen:
- SGB II (§ 28 Sozialgesetzbuch 2)
- SGB XII (§ 34 oder 42 S.1 Nr.1 Sozialgesetzbuch 12)
- BKGG (§ 6 b Bundeskindergeldgesetz)
- Wohngeld
- AsylbLG (§ 2 Abs. 1 oder § 3 Abs. 3 Asylbewerberleistungsgesetz)
Ob Schüler*innen Sozialleistungen beziehen, lässt sich auch über den Zuschuss zur Mittagsverpflegung/zum Mittagessen prüfen.
Wenn kein Leistungsanspruch nach den genannten Rechtsgrundlagen besteht, gibt es die Möglichkeit, einen gesonderten Antrag zur Prüfung eines Anspruchs auf BuT-Lernförderung zu stellen. Dieser Antrag hat für Kinder und Jugendliche Aussicht auf Erfolg, deren Haushaltsgemeinschaften/Familien mit ihrem Einkommen knapp oberhalb der zugangsrelevanten Grenzen liegen. Hierzu kann das Jobcenter auf der Grundlage einer Einkommensprüfung individuell beraten.
Sie möchten als Lehrkraft den Antrag stellen oder den Förderbedarf von Schüler*innen eintragen und haben noch keinen Login? Bitte wenden Sie sich an die Ansprechperson für BuT- Lernförderung an Ihrer Schule.