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Stadt Münster: Amt für Schule und Weiterbildung

Amt für Schule
und Weiterbildung
 

Honorartätigkeit als Lernförderkraft

im Rahmen von Bildungs- und Teilhabeleistungen

Als Lernförderkraft fördern Sie die schulische Entwicklung der Kinder und Jugendlichen, dazu wiederholen Sie erlernten Schulstoff, erklären Sachverhalte und vertiefen das Wissen der Schüler*innen in der jeweiligen Materie. Die BuT-Lernförderung findet in der Regel direkt an der Schule der Schüler*innen statt und ist in allen Fächern und Klassenstufen möglich. Sie leisten mit der Tätigkeit als Lernförderkraft einen wertvollen Beitrag zur Sicherung und Steigerung von Chancengerechtigkeit und -gleichheit in unserer Bildungslandschaft. Als Lernförderkraft erhalten Sie einen Dienstleistungsvertrag und sind freiberuflich/als Honorarkraft für die Stadt Münster selbstständig tätig. Sie können als Lernförderkraft im Wesentlichen ihre Tätigkeit frei gestalten und ihre Arbeitszeit bestimmen. Die Lernförderung wird eigenverantwortlich und bei eigener Zeit- und Arbeitseinteilung wahrgenommen. Sie sind als BuT-Lernförderkraft nicht in die Arbeitsorganisation der Stadt Münster eingebunden.

Kurzbeschreibung der auszuführenden Leistungen:

  • Nutzung der Webplattform BuT-Direkt
  • Selbstständige Organisation und Durchführung der Lernförderung vor Ort in der jeweiligen Schule
  • Austausch mit den Ansprechpersonen vor Ort
  • Regelmäßige Dokumentation der Unterrichtseinheiten in der Webplattform

Wir erwarten von Ihnen:

Eine entsprechende pädagogische und fachliche Qualifikation sowie Verlässlich- und Verbindlichkeit in der Durchführung.
Die detaillierte und individualgerechte Aufschlüsselung der erforderlichen Qualifikationen entnehmen Sie Ihrem Bewerbungsformular.

Beispiele für eine pädagogische Qualifikation können sein:

  • Derzeitig in Ausbildung oder Studium mit päd. Schwerpunkt
  • ODER Modulnachweise mit päd. Schwerpunkt
  • ODER Ausbildungs- oder Studiumsabschluss mit päd. Schwerpunkt
  • (...)

Beispiele für eine fachliche Qualifikation können sein:

  • Abschlusszeugnis (Fach)Hochschulreife mit mind. 10 Punkten in den zu fördernden Fächern
  • ODER Modulnachweise (z.B. im Studium erworben) mit Bezug zu den zu fördernden Fächern
  • ODER Ausbildungsabschluss mit Bezug zu den zu fördernden Fächern
  • ODER (Fach)hochschulabschluss mit Bezug zu den zu fördernden Fächern
  • (...)

Wir bieten Ihnen:

  • Die Durchführung der Lernförderung in Form einer selbstständigen Tätigkeit als Honorarkaft mittels Honorarvertrag.
  • Honorar pro Unterrichtseinheit (1 UE entspricht dabei 45 Minuten), je nach Qualifikation (Einzelunterricht):
    - 13,00 € für (Berufs)Schüler*innen ohne allgemeine oder (Fach)Hochschulreife1.
    - 18,00 € für Personen mit allgemeiner oder (Fach)Hochschulreife.
    - 22,00 € für Personen mit Ausbildungs- oder Studienabschluss.
    - Bei Gruppenangeboten (max. 4 Schüler*innen) erhöht sich das Stundenhonorar um 2,00 € pro teilnehmender Person.
  • Einen flexiblen Beschäftigungsumfang mit bis zu 15 Unterrichtseinheiten pro Kalenderwoche.
  • Zielgerichtete Kommunikationskanäle für Ihre Anliegen.

Das online Bewerbungsverfahren

Bitte beachten Sie, dass Ihre Bewerbung erst ab dem 01.06.24 für den Einsatz im kommendem Schuljahr bearbeitet wird.
Sie können sich mithilfe unseres Formularassistenten jetzt online bewerben.
Der Formularassistent weist Sie entsprechend Ihrer Eingaben auf die erforderlichen Unterlagen hin. Da es sich um einen individualgerechten Bewerbungsprozess handelt, können zu dem jetztigen Zeitpunkt keine notwendigen Unterlagen aufgelistet werden. Falls Sie die erforderlichen Unterlagen nicht in digitaler Form zur Hand haben, besteht jederzeit die Möglichkeit das Formular zwischenzuspeichern und die Eingaben zu einem späteren Zeitpunkt fortzusetzen.
Um sicherzustellen, dass wir alle notwendigen Angaben zur Prüfung erhalten, können Sie das Bewerbungsformular nur vollständig ausgefüllt versenden.

Es gibt keine Bewerbungsfristen. Das Bewerbungsverfahren läuft kontinuierlich.

Beim Ausfüllen des Formulares mittels Smartphone kann es zu unerwünschtem Verhalten kommen.
Wir empfehlen Ihnen daher, Ihre Bewerbung zum Beispiel an einem Computer oder Laptop durchzuführen.


1Worauf muss ich achten, wenn ich als (Berufs)Schüler*in ohne allgemeine oder (Fach)Hochschulreife Lernförderung anbieten möchten?
In diesem Fall ist ein Qualifikationsnachweis, ausgestellt von einer Fachlehrkraft der Stammschule erforderlich. Die entsprechende Vorlage finden Sie hier.